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Verhinderungspflege - Eine Übersicht der Leistungen - Satiata Med

Verhinderungspflege - Eine Übersicht der Leistungen

, Von Kerstin Dienel, 17 min Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

Verhinderungspflege ist eine spezielle Art der Pflege, die in gewissen Umständen gesetzlich vorgeschrieben ist und dafür sorgt, dass Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden können. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen, die Kostenübernahme und alle anderen Aspekte der Verhinderungspflege.

Was ist Verhinderungspflege und warum benötigt man diese?

Verhinderungspflege, auch als Kurzzeitpflege bekannt, ist eine Art der Pflege, die für pflegebedürftige Menschen angeboten wird, wenn sie zuhause nicht adäquat versorgt werden können oder einer intensiven medizinischen Behandlung bedürfen. Durch die Verhinderungspflege bleibt der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung und es besteht kein Grund für ihn, das Haus zu verlassen. 

Verhinderungspflege kann in verschiedenen Situationen benötigt werden, beispielsweise beim Urlaub des Hauptpflegers oder auch bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen. Ebenso kann sie als Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalten oder stationären Aufenthalten in Pflegeheimen erfolgen. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, eine Verhinderungspflege vorzuschreiben, um den Haushalt zu entlasten und dem Umfeld der pflegebedürftigen Person mehr Zeit zu verschaffen. 

 Die Verhinderungspflege kann in stationären Einrichtungen oder in der eigenen Wohnung erfolgen und von professionellen Krankenpfleger*innen betreut werden. Die Leistungen beinhalten normalerweise auch Unterstützung bei Tätigkeiten des täglichen Lebens, persönliche Pflegemaßnahmen sowie Hilfen bei der Ernährung und Medikamentengabe.

Wann kann man eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Die Pflege eines geliebten Angehörigen kann anstrengend sein. Oftmals ist es schwierig, Beruf, Familie und Pflege miteinander in Einklang zu bringen. Um private Pflegepersonen dabei zu unterstützen neue Kraft zu schöpfen, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung die tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege an. Diese Leistung wird aus einem vorab definierten Gesamtbudget abgerechnet.

Warum also sollte jemand die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? Für den Tag der Ruhe und Erholung kann die tageweise Variante verwendet werden, während stundenweise Pflege für Termine, Freizeitaktivitäten, Sportkurse und Kurse zur Fort- und Weiterbildung geeignet ist. Der Einsatz der Verhinderungspflege ist somit flexibel gestaltbar und hilft privaten Pflegenden beim Entlasten von anstrengenden Alltagsaufgaben sowie beim Gewinn neuer Kraftreserven - auch über 50 Tage im Jahr hinaus.

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Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind beide Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Unterschied zwischen den beiden Leistungen liegt in ihrem Zielsetzung. Während die Kurzzeitpflege dazu dient, eine bis zu sechs Wochen lang andauernde Pflege stationär abzusichern, hat die Verhinderungspflege das Ziel, zeitweilige Entlastungssituationen im ambulanten Bereich abzusichern. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr beantragt werden, während die Verhinderungspflege für bis zu 50 Tage pro Kalenderjahr beansprucht werden kann.

Einrichtungen, in denen Verhinderungspflege stattfinden kann

  • Pflegeheime

  • Senioreneinrichtungen

  • Altenwohnheime

  • Häusliche Pflege

  • Sozialstationen

  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege kann von einer Vielzahl unterschiedlicher Personen übernommen werden. Hierzu zählen Privatpersonen, Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeheims sowie professionelle Ersatzkräfte auf Honorarbasis. Die jeweilige Art der Verhinderungspflege (tageweise oder stundenweise) geht dabei aus dem vorab festgelegten Gesamtbudget hervor. Auch beim Einsatz von Ersatzscheinen ist die eigene Pflegekasse Ansprechpartnerin und kann bei der Abrechnung helfen.

Personen, die Verhinderungspflege übernehmen können

  • Privatpersonen

  • Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeheims

  • Professionelle Ersatzkräfte auf Honorarbasis


    Wichtiger Hinweis

    Es ist wichtig zu beachten, dass eingetragene Pflegepersonen nicht für die Übernahme der Ersatzpflege in Frage kommen. Somit sind diese Personen auch von der Verhinderungspflege ausgeschlossen.

     

    Dies gilt insbesondere bei mehreren Pflegepersonen, die bei der zuständigen Pflegekasse angemeldet sind und gemeinsam die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen übernehmen. In diesem Fall erhält man kein Verhinderungspflegegeld, selbst wenn die andere Person als Vertretung einspringt.

Verhinderungspflege durch nahe Verwandte

Wenn Pflegebedürftige von nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben, gepflegt werden, erstattet die Pflegekasse statt des Höchstbetrags von 1.612 Euro nur den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes, welches sich je nach Pflegegrad unterscheidet. Im Gegensatz zum monatlichen Pflegegeld steht der Betrag für die Verhinderungspflege jedoch einmalig für das gesamte Jahr zur Verfügung.

Allerdings können Pflegebedürftige die Gesamtsumme auf 1.612 Euro erhöhen, indem sie das optionale Budget für Fahrtkosten und Verdienstausfälle nutzen und nachweisen, dass diese Kosten durch die Ersatzpflege tatsächlich entstehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nahe Verwandte als Angehörige bis zum zweiten Grad definiert werden, wie beispielsweise Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Personen wie Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins und Cousinen werden als entfernte Verwandte betrachtet. Dabei ist das Verwandtschaftsverhältnis von der pflegebedürftigen Person aus zu betrachten und nicht von der pflegenden Person, die vertreten wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können?

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die genauen Kriterien hängen von den jeweiligen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Landes ab. Grundsätzlich kann die Kurzzeitpflege jedoch nur beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige aufgrund einer akuten Erkrankung, einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder eines Arztbesuches vorübergehend nicht zuhause gepflegt werden kann. Darüber hinaus muss der Antragsteller über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten der Verhinderungspflege zu tragen.

Welche Pflegegrade Anspruch auf Verhinderungspflege haben

Die Pflegegrade von 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, sofern sie für mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung pflegerisch versorgt wurden. Dabei muss allerdings nicht ein zusammenhängender Zeitraum von 6 Monaten eingehalten worden sein, sondern Pausen von bis zu 4 Wochen sind erlaubt. Auch ist es nicht notwendig, dass ein und die selbe Person den Pflegebedürftigen die ganze Zeit versorgt hat.

Je nach Pflegegrad und Umständen können individuelle Leistungen bewilligt werden, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Normalerweise hat man ab der Pflegegrad 3 Anspruch auf maximal 50 Tage im Jahr für eine Verhinderungspflege, aber viele Kommunen bieten erhöhte Leistungen an, insbesondere ab einem Pflegegrad von 4 oder 5.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Pflegegraden und den damit verbundenen Leistungen. 

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dies ist vor allem bei besonderen Situationen sinnvoll, etwa wenn eine pflegende Person für kurze Zeit verhindert ist und professionelle Unterstützung benötigt wird. In diesem Fall kann die Verhinderungspflege für bis zu 24 Stunden pro Tag sowie bis zu 50 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden.

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der Verhinderungspflege?

Die gesetzliche Grundlage für die Verhinderungspflege findet sich im Pflegestärkungsgesetz (PSG II) und im Sozialgesetzbuch VIII. Das PSG II regelt die Grundbedingungen für eine Unterstützung bei der Verhinderungspflege durch die Pflegekasse, während das SGB VIII den Zugang zur sozialen Pflegeversicherung und somit auch zu Verhinderungspflegeleistungen gewährleistet. Darüber hinaus können mit dem PSG II weitere Regelungen erlassen werden, um den Zugang zu Verhinderungspflege zu erleichtern.

Wie wird der Zugang zur Verhinderungspflege erleichtert?

Der Zugang zur Verhinderungspflege wird durch verschiedene Maßnahmen des Pflegestärkungsgesetzes II erleichtert. Dazu gehören unter anderem die Absenkung der Hürden bei der Einstufung in Pflegegrade, um mehr Menschen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren, eine Entschädigung für die Kosten der Kurzzeitpflege sowie eine Erhöhung des Satzes für die Verhinderungspflege. Darüber hinaus können Personen, die sich um Angehörige kümmern und deren Notwendigkeit bestätigt wurde, Leistungen aus dem PSG II in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen bietet die Pflegekasse für Verhinderungspflege an?

Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen für die Verhinderungspflege. Hierbei kann es sich um eine Tageweise oder Stundenweise Verhinderung der Pflegetätigkeit handeln. Dabei wird sowohl bei der häuslichen als auch stationären Variante aus dem vorab festgelegten Gesamtbudget abgerechnet.

Tageweise Verhinderungspflege

Bei der tageweisen Verhinderungspflege werden Ruhetage, Erholungsurlaub, Klinikaufenthalte und Reha-Aufenthalte abgedeckt und können von Privatpersonen, Mitarbeitenden des ambulanten Pflegedienstes oder Pflegeheims übernommen werden.

Stundenweise Verhinderungspflege

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege geht es in der Regel um Termine, Freizeitaktivitäten, Sportkurse oder Fortbildungskurse zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Auch hier übernehmen entweder Privatpersonen oder professionelle Mitarbeitende die Ersatzpflege.

Kosten der Verhinderungspflege

Wie viel zahlt die Pflegekasse als Zuschuss zur Verhinderungspflege?

Die Kosten der Kurzzeitpflege sind abhängig von der Dauer und Art der Pflege. Diese können bis zu einer Maximalhöhe von 1.612 Euro pro Monat von der Pflegekasse für die Pflegegrade 2 bis 5 übernommen werden. Darüber hinaus kann eine Zuzahlung des Patienten erforderlich sein, die auf Grundlage des Einkommens berechnet wird. Beispielsweise müssen Personen, deren Einkommen den angegeben Grad der Pflegebedürftigkeit übersteigt, einen Eigenanteil bezahlen. 

Welche Leistungen werden während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Während der Verhinderungspflege werden die gleichen Leistungen wie bei der normalen Pflege weiterhin gezahlt. Hierbei handelt es sich um Pflegegeld, Pflegesachleistungen, soziale und medizinische Betreuungsleistungen sowie Hauswirtschaftliche Leistung, sofern diese zur Abdeckung des Bedarfs notwendig sind. Darüber hinaus kann auch eine Beförderungskostenerstattung vereinbart werden. 

Also erhält eine pflegebedürftige Person weiterhin folgende Leistungen:

  • Pflegegeld

  • Pflegesachleistungen

  • Soziale und medizinische Betreuungsleistungen

  • Hauswirtschaftliche Leistung, sofern diese zur Abdeckung des Bedarfs notwendig sind

  • Beförderungskostenerstattung 

Wird die Kostenübernahme durch Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen?

Die Kosten der Kurzzeitpflege werden meist von der Pflegeversicherung übernommen. Dazu gehören die Unterkunftskosten, Behandlungsgebühren und Lebensmittelkosten, die in einer Einrichtung entstehen. Es gibt auch Fälle, in denen eine Krankenversicherung die Kosten für eine Kurzzeitpflege übernehmen kann. In einigen Fällen haben sich beide Versicherungsträger bereit erklärt, die Verantwortung zu übernehmen.

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Häufige Fragen zum Thema Verhinderungspflege:

Icon Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die pflegebedürftige Person vorübergehend nicht zuhause gepflegt werden kann. Sie dient dazu, die Pflegeperson zu entlasten und die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.

Icon Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 für mindestens sechs Monate im Jahr gepflegt haben. Es ist auch möglich, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, wenn die Pflegeperson die Pflege aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht leisten kann. Dies sind die Voraussetzungen für die jeweiligen Pflegegrade: 

Icon Wie hoch ist der Anspruch auf Verhinderungspflege?

Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Es ist auch möglich, den noch nicht genutzten Betrag des Entlastungsbetrags für Angehörige in Anspruch zu nehmen, um die Verhinderungspflege finanziell zu unterstützen.

Icon Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Formulare, die für den Antragsprozess erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Pflegezeitraum zu stellen.

Icon Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch möglich, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren, wodurch sich der Zeitraum auf bis zu acht Wochen verlängern kann.

Icon Welche Leistungen umfasst Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege umfasst die Übernahme der Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person durch eine Ersatzpflegeperson. Dabei werden die Kosten für die Ersatzpflege bis zur Höhe des festgelegten Leistungsbetrags von der Pflegeversicherung übernommen.

Icon Kann Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?

Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Wenn die Pflegeperson beispielsweise nur für einige Stunden am Tag oder an bestimmten Tagen entlastet werden muss, kann dies entsprechend organisiert und mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Icon Können Verhinderungspflegeleistungen auch von mehreren Personen in Anspruch genommen werden?

Ja, Verhinderungspflegeleistungen können auch von mehreren Personen in Anspruch genommen werden. Wenn mehrere Pflegepersonen an der Versorgung der pflegebedürftigen Person beteiligt sind, kann die Verhinderungspflege aufgeteilt und von verschiedenen Personen nacheinander oder zeitgleich genutzt werden.


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