Pflegekasse - Der wichtigste Partner in der Pflege
, Von Kerstin Dienel, 23 min Lesezeit
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, Von Kerstin Dienel, 23 min Lesezeit
Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Menschen betrifft. Wenn Menschen aufgrund von altersbedingten oder krankheitsbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, benötigen sie Pflege. Hier kommt die Pflegekasse ins Spiel. Die Pflegekasse ist ein Träger der sozialen Pflegeversicherung und sammelt Beiträge von Versicherten, um die gesetzlichen Ansprüche der Pflegebedürftigen zu erfüllen.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, um die Kosten für ihre Pflege zu decken. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neue Leistungszuschläge für Pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Je länger sie in Pflegeheimen leben, desto höher ist der Zuschuss. Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss direkt an das Pflegeheim. Pflegebedürftige können auch Sachleistungen der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten in Anspruch nehmen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen und reicht von monatlich bis zu 724 Euro in Pflegegrad 2 bis zu 2.095 Euro in Pflegegrad 5.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag stellen. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, um sicherzustellen, dass die Leistungen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Pflege können je nach Pflegegrad und Pflegeeinrichtung sehr unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Kosten und die Leistungen der Pflegekasse zu informieren.
Die Leistungen der Pflegekassen hängen von der Pflegebedürftigkeit des Versicherten ab. Die Pflegebedürftigkeit wird durch eine Pflegebegutachtung ermittelt, die von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen durchgeführt wird. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die Pflegeleistungen, die der Versicherte benötigt.
Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegraden eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die die Pflegekasse übernimmt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die häusliche Pflege, die Pflege in einem Pflegeheim oder in einer Tagespflegeeinrichtung.
Die Pflegekasse zahlt Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld ist eine Pauschale, die monatlich ausgezahlt wird und dazu dient, die Pflege durch Angehörige zu unterstützen. Die Pflegesachleistungen sind Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden und die der Versicherte in Anspruch nehmen kann. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Pflegegrad ab. Die Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Pflegehilfsmittel, die der Versicherte benötigt.
Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die der Versicherte benötigt, um die Pflege zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Rollstühle und Lagerungshilfen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die der Versicherte benötigt.
Insgesamt bietet die Pflegeversicherung den Versicherten und ihren Angehörigen ein breites Angebot an Leistungen und Beratung. Die Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung erfolgt über die Pflegestützpunkte. Bei Widerspruch oder Fragen zur Inanspruchnahme von Leistungen kann man sich an die Krankenkassen oder an einen ambulanten Pflegedienst wenden.
Die Antragstellung bei der Pflegekasse ist der erste Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. In diesem Abschnitt werden die Voraussetzungen, Dokumente und Fristen für die Antragstellung erläutert.
Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss pflegebedürftig sein und in Deutschland wohnen oder arbeiten. Außerdem muss er bei einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein.
Für die Antragstellung benötigt der Antragsteller verschiedene Dokumente. Dazu gehören der Antrag auf Leistungen der Pflegekasse, ein ärztliches Gutachten und gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Pflegetagebuch.
Der Antrag auf Leistungen der Pflegekasse kann formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Es reicht der Satz "Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse" aus. Der Antragsteller sollte den Antrag selbst unterschreiben.
Das ärztliche Gutachten wird von einem Arzt oder einer Ärztin erstellt. Es muss den Grad der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers feststellen und beschreiben, welche Pflegeleistungen notwendig sind.
Es gibt keine festen Fristen für die Antragstellung bei der Pflegekasse. Es ist jedoch ratsam, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um die Leistungen schnellstmöglich zu erhalten.
Wenn der Antragsteller bereits pflegebedürftig ist, kann er auch rückwirkend Leistungen beantragen. Der Antrag sollte jedoch innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflegebedürftigkeit gestellt werden, um keine Leistungen zu verlieren.
Insgesamt ist die Antragstellung bei der Pflegekasse ein wichtiger Schritt, um Pflegeleistungen zu erhalten. Der Antragsteller sollte sich frühzeitig informieren und alle notwendigen Dokumente bereithalten, um den Antrag schnell und unkompliziert stellen zu können.
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Die Pflegebegutachtung ist ein wichtiger Bestandteil des Antragsverfahrens auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. In diesem Abschnitt wird erläutert, wer die Pflegebegutachtung durchführt, wie der Ablauf aussieht und welche Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad ausschlaggebend sind.
Die Pflegebegutachtung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Der MDK ist eine unabhängige Einrichtung, die von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beauftragt wird, die medizinische und pflegerische Versorgung der Versicherten zu überprüfen. Die Begutachtung wird von einem Gutachter des MDK durchgeführt, der fachlich qualifiziert ist und über eine entsprechende Ausbildung verfügt.
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wurde, wird ein Termin für die Pflegebegutachtung vereinbart. Der Gutachter des MDK kommt dann zu dem Versicherten nach Hause und führt eine umfassende Untersuchung durch. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die körperliche und geistige Verfassung, die Selbstständigkeit im Alltag und die sozialen Kontakte berücksichtigt. Auch der Wohnraum und die Hilfsmittel werden begutachtet.
Die Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad sind in fünf Bereiche unterteilt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung und Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. In jedem dieser Bereiche werden Punkte vergeben, die dann zu einem Gesamtpunktwert führen. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet darüber, in welchen Pflegegrad der Versicherte eingestuft wird.
Die Pflegebegutachtung ist also ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Pflegebedürftigkeit und zur Beantragung von Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Der Gutachter des MDK führt eine umfassende Untersuchung durch und berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte, um eine möglichst genaue Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen zu können.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die pflegebedürftigen Menschen helfen, ihre täglichen Aktivitäten zu bewältigen und ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind und die Pflege erleichtern oder dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Pflegehilfsmittel umfassen eine Vielzahl von Produkten, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen erleichtern können. Dazu gehören zum Beispiel:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem bestimmten Betrag. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad können pro Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel erhalten. Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlt die Pflegekasse maximal 40 Euro im Monat. Diesen Zuschuss können Sie direkt bei uns abrufen indem Sie kostenfrei die Pflegebox beantragen.
Es ist möglich, dass die Pflegekasse Pflegehilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellt. Volljährige Versicherte müssen für Pflegehilfsmittel Zuzahlungen leisten. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist aber möglich.
Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Arzt muss die Pflegehilfsmittel nicht verordnen, aber es ist ratsam, vor der Antragstellung mit dem Arzt zu sprechen, um sicherzustellen, dass die gewählten Pflegehilfsmittel den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist ein wichtiger Faktor für die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Die Einstufung erfolgt anhand eines detaillierten Fragenkatalogs, der von einem qualifizierten Gutachter durchgeführt wird. Die Punktzahl, die dabei erzielt wird, bestimmt den Pflegegrad.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand von sechs Lebensbereichen. Der Gutachter fragt insgesamt 64 Kriterien ab. Dazu gehören zum Beispiel Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie Selbstversorgung und Bewältigung von Alltagsleben und sozialen Kontakten.
Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Auch technische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten werden von der Pflegekasse übernommen.
Es gibt insgesamt fünf verschiedene Pflegegrade, die abgestuft sind. Der Pflegegrad 1 umfasst leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, während der Pflegegrad 5 schwere Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung umfasst.
Im Folgenden sind die Details zu den verschiedenen Pflegegraden aufgeführt:
Pflegegrad | Punktzahl | Beschreibung |
Pflegegrad 1 | 12,5 bis 27 Punkte |
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 2 | 27 bis 47,5 Punkte |
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 3 | 47,5 bis 70 Punkte |
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 4 | 70 bis 90 Punkte |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte |
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einstufung in einen Pflegegrad nicht für immer gilt. Die Pflegekasse kann den Pflegegrad reduzieren oder erhöhen, wenn sich die Pflegesituation ändert.
Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen der einzelnen Pflegegrade:
Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen zur Unterstützung der ambulanten und stationären Pflege an. Hier sind einige der wichtigsten Sub-Kategorien:
Ein ambulanter Pflegedienst bietet Pflege und Unterstützung in der häuslichen Umgebung an. Dies kann beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme umfassen. Ein ambulanter Pflegedienst kann auch bei der Medikamentenverabreichung sowie der Wundversorgung helfen.
Ein mobiler Pflegedienst bietet ähnliche Leistungen wie ein ambulanter Pflegedienst an, jedoch sind die Pflegekräfte mobil und besuchen die Pflegebedürftigen zu Hause. Der mobile Pflegedienst kann auch bei der Organisation von Arztbesuchen oder der Begleitung zu Terminen unterstützen.
Pflegepersonal umfasst Pflegekräfte, die in der ambulanten oder stationären Pflege tätig sind. Sie können in verschiedenen Bereichen tätig sein, wie z.B. in der Altenpflege, der Krankenpflege oder der Kinderkrankenpflege. Pflegepersonal kann auch in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder in der Palliativpflege tätig sein.
Die Versorgung und Betreuung bei ambulanter Pflege kann je nach Bedarf angepasst werden. Dies kann beispielsweise die Unterstützung bei der Haushaltsführung, der Einkaufshilfe oder der Organisation von Freizeitaktivitäten umfassen. Auch die Unterstützung bei der Bewältigung von psychischen Belastungen oder die Vermittlung von sozialen Kontakten kann Teil der Betreuung sein.
Ein Altenheim ist eine stationäre Einrichtung für ältere Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Altenheime bieten in der Regel eine umfassende Betreuung und Unterstützung an und können je nach Bedarf auch medizinische Versorgung bereitstellen.
Ein Wohnheim ist eine stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Wohnheime bieten in der Regel eine umfassende Betreuung und Unterstützung an und können je nach Bedarf auch medizinische Versorgung bereitstellen.
Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen, die noch relativ selbstständig leben können. Betreutes Wohnen bietet eine gewisse Betreuung und Unterstützung an, jedoch sind die Bewohner in der Regel noch relativ unabhängig.
Langzeitpflege ist eine stationäre Pflegeform für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind. Langzeitpflegeeinrichtungen bieten eine umfassende Betreuung und Unterstützung an.
Kurzzeitpflege ist eine stationäre Pflegeform für Menschen, die vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten eine umfassende Betreuung und Unterstützung an, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum.
Die Pflege zu Hause hat Vorrang vor einer Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Hilfen und Leistungen für die Pflege zu Hause an. Die wichtigsten Aspekte der häuslichen Pflege sind im Folgenden dargestellt.
Die häusliche Pflege wird von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen durchgeführt. Der ambulante Pflegedienst rechnet bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse ab. Bei privat Versicherten gilt das Kostenerstattungsprinzip. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegesachleistung und die häusliche Krankenpflege. Die häusliche Pflege umfasst unter anderem die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität.
Die Pflege durch Angehörige ist eine wichtige Form der häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung bietet hierfür verschiedene Leistungen an, wie zum Beispiel das Pflegegeld und die Verhinderungspflege. Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen gezahlt, die von Angehörigen gepflegt werden. Die Verhinderungspflege dient dazu, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Hierfür kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.
Ein Pflegebett ist ein spezielles Bett, das für die häusliche Pflege eingesetzt wird. Es bietet den pflegebedürftigen Personen eine sichere und bequeme Liegeposition. Es gibt verschiedene Arten von Pflegebetten, wie zum Beispiel das Seniorenbett oder das Krankenbett. Die Kosten für ein Pflegebett werden von der Pflegekasse übernommen.
Ein Notrufsystem dient dazu, im Notfall schnell Hilfe zu rufen. Es besteht aus einem Sender, der am Körper getragen wird, und einem Empfänger, der mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Im Notfall kann die pflegebedürftige Person per Knopfdruck Hilfe anfordern. Die Kosten für ein Notrufsystem werden von der Pflegekasse übernommen.
Insgesamt bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen für die häusliche Pflege an. Die Wahl der Pflegeform hängt von den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab.
Die vollstationäre Pflege ist eine Option für Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, alleine zu Hause zu leben. Hierbei handelt es sich um eine intensive Betreuung rund um die Uhr in einer speziellen Einrichtung. Die Kosten für die vollstationäre Pflege werden von der Pflegekasse übernommen, allerdings müssen die Bewohner einen Eigenanteil zahlen.
Die Kosten für die vollstationäre Pflege variieren je nach Pflegegrad und Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, während die Bewohner einen Eigenanteil leisten müssen. Die Höhe des Eigenanteils hängt von der Einrichtung und dem Pflegegrad ab.
Die Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten Unterkunft und Verpflegung. Die Zimmer sind in der Regel vollständig möbliert und verfügen über ein eigenes Bad. Die Verpflegung wird in der Einrichtung bereitgestellt und in der Regel den Bedürfnissen der Bewohner angepasst.
Die vollstationäre Pflege kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr alleine zu Hause leben können. Die Entscheidung für eine vollstationäre Pflegeeinrichtung wird in der Regel gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen getroffen. Eine Voranmeldung ist in den meisten Einrichtungen erforderlich.
Insgesamt bietet die vollstationäre Pflege eine intensive Betreuung rund um die Uhr für Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit nicht mehr alleine zu Hause leben können. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, während die Bewohner einen Eigenanteil leisten müssen.
Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Alle gesetzlich und privat Versicherten sind umfassend versicherungspflichtig. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss die beziehungsweise der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt.
Die Pflegeversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge sind einkommensabhängig und werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für freiwillig Versicherte gelten besondere Regelungen.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung festgestellt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie körperliche und geistige Fähigkeiten, Mobilität und Selbstständigkeit bei Alltagsaktivitäten berücksichtigt. Die Pflegebedürftigkeit wird in fünf Pflegegrade eingeteilt, wobei der Pflegegrad 1 die geringste und der Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen, die von professionellen Pflegekräften erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und der Art der Pflegeleistung.
Die Pflegekasse zahlt auch neue Leistungszuschläge zu Pflegeheimkosten. Diese werden auf Grundlage der tatsächlichen Eigenanteile der Heimbewohnenden an den Pflegekosten einschließlich der Ausbildungsumlagen berechnet. Hierfür werden die einrichtungsspezifischen Pflegekosten und die Summe der Ausbildungsumlagen zusammengezählt.
Die Pflegekasse ist eine wichtige Institution in Deutschland, die sich um die Finanzierung der Pflegebedürftigkeit kümmert. Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Pflegebedürftige, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, einen "Leistungszuschlag" auf die Kosten. Dieser Zuschlag wird von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt und steigt mit der Dauer des Aufenthalts.
Die Kernaufgabe der Pflegekassen ist es, die Pflege bedarfsgerecht zu finanzieren. Es gibt jedoch Obergrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Die tatsächlichen Kosten liegen oft darüber und Mehrkosten müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Die Verbraucherzentrale NRW bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man hierbei vorgehen sollte.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Pflegebedürftige gepflegt werden können. Sie können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden. Alternativ können sie Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Anbieter gezahlt wird.
Eine Pflegekasse ist eine staatliche oder private Institution, die in Deutschland für die Organisation und Finanzierung von Leistungen der Pflegeversicherung zuständig ist. Sie ist Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und unterstützt pflegebedürftige Personen bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens.
Grundsätzlich können alle Personen, die in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert sind, auch bei einer Pflegekasse versichert sein. Dazu gehören beispielsweise Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Arbeitslose.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird prozentual vom Einkommen abhängig berechnet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 3,05 % (2,55 % für kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr). Bei Kinderlosen ab dem 23. Lebensjahr wird ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,25 % erhoben.
Die Pflegekasse erbringt verschiedene Leistungen, um pflegebedürftige Personen in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Einrichtungen zu unterstützen. Dazu gehören finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und stationäre Pflege.
Der Pflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter festgestellt. Die Pflegekasse beauftragt diese Institutionen mit der Begutachtung, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Anhand des Gutachtens werden die Leistungen der Pflegeversicherung festgelegt.
Nein, die Pflegekasse ist in der Regel an die Krankenkasse gebunden, bei der eine Person versichert ist. Das bedeutet, dass der Versicherte automatisch Mitglied der Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse wird.
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen. Der genaue Betrag hängt vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person ab. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen entweder direkt an den Pflegeanbieter oder als Geldleistung an die Pflegebedürftigen selbst.
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