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Medizinische Schutzausrüstung
Masken als medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) sind Medizinprodukte, die erst dann in Europa verkehrsfähig sind, wenn sie das CE-Kennzeichen tragen.
Dazu muss die Konformität nach den Vorgaben der europäischen Medizinprodukterichtlinie geprüft und erfüllt sein. Die zu erfüllende Norm für Medizinprodukte der Risikoklasse 1 ist die DIN EN 14683:2019-6.
Primäre Bestimmung von MNS bzw. OP-Masken ist der Fremdschutz, sprich der Schutz des Gegenüber vor der Übertragung von Tröpfchen des Maskenträgers. Der Träger der Maske wird kaum geschützt. Damit unterscheiden sie sich zu filtrierenden Halbmasken, auch als FFP2 oder FFP3 Masken bekannt.
Persönliche Schutzausrüstung
FFP-Masken sind grundsätzlich keine Medizinprodukte. Sie werden im Arbeitsschutz eingesetzt, da sie den Träger vor Schadstoffen und Partikeln in der Atemluft schützen.
FFP2- / oder FFP3 Masken sind ideal für den Eigenschutz vor Bakterien und Viren, weshalb Sie vom Robert-Koch-Institut für besonders gefährdete Personen empfohlen werden.
FFP2- und FFP3 Masken müssen einer Baumusterprüfung durch eine zertifizierte Stelle unterzogen worden sein. Erkennen tut man dies u.a. an der vierstellen Prüfziffer die auf der Maske neben dem CE-Zeichen aufgedruckt sein muss. Andere Masken, wie KN95 oder N95, sind in der Regel keine Persönliche Schutzausrüstung. Nur wenn diese als sogenannte Corona-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA), welche momentan wegen Knappheit an FFP2 Masken gesondert zugelassen werden, eingestuft sind, bieten sie ein vergleichbares Gesundheits- und Sicherheitsniveau.

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Der Bedarf an Mundschutz- bzw. Atemschutzmasken sowie weiterer Schutzausrüstung wie Handschuhe oder Visiere ist in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens enorm gestiegen.
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