Pflegegrad 4: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung
, Von Hendrik Klöters, 27 min Lesezeit
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, Von Hendrik Klöters, 27 min Lesezeit
Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person. Wenn Sie oder ein Familienmitglied in diesen Pflegegrad fallen, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die Ihnen das tägliche Leben erleichtern.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Leistungen vom Pflegegrad 4 und zeigt auf, wie Sie diesen Status beantragen können.
Pflegegrad 4 wird anerkannt, wenn eine Person in höchstem Maße unfähig ist, selbstständig zu handeln. Dies bedeutet, dass die Person nur sehr eingeschränkt in der Lage ist, ihre täglichen Aktivitäten zu bewältigen und umfangreiche Hilfe bei Aufgaben (wie Anziehen, Kochen oder Hausarbeit) benötigt.
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss die Person in der Regel mindestens neun Stunden pro Tag auf die Hilfe anderer angewiesen sein.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Pflegegrad 4 nur eine der fünf verfügbaren Pflegegrade ist und dass jede einzelne Situation separat bewertet wird. Eine völlig neutrale Pflegeversicherungsagentur wird dann den Bedarf an notwendiger Unterstützung sorgfältig beurteilen, um einen entsprechenden Pflegegrad zuzuweisen.
Unabhängig von Ihren Bedürfnissen können die Versicherungsleistungen der Pflegegrad 4 Ihnen die nötige Unterstützung bieten, um die finanzielle Belastung zu verringern. Hier erfahren Sie, welche individuelle Unterstützung zur Verfügung steht und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Sie eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach den Kriterien der Pflegeversicherung aufweisen. Dies bedeutet, dass die Person deutlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt ist, den Alltag selbstständig zu bewältigen und bei Aktivitäten wie dem Anziehen, der Zubereitung von Mahlzeiten oder anderen täglichen Aufgaben umfangreiche Hilfe benötigt.
Pflegegrad 4 bedeutet, dass die pflegebedürftige Person mindestens neun Stunden pro Tag auf Hilfe angewiesen sein. Damit die Leistungen der Pflegeversicherung gewährt werden können, muss ein Gutachter feststellen, dass mindestens 89 Punkte im Begutachtungsverfahren erreicht wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede Person individuell betrachtet wird und die Zuweisung des jeweiligen Pflegegrades erfolgt durch einen völlig unabhängigen Versicherungsträger.
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Sie können einen Pflegegrad im ersten Schritt formlos beantragen, dazu wenden Sich sich einfach per Brief oder Email an die für Sie zuständige Pflegeversicherung.
Wenn Sie unsicher sind, an welche Pflegekasse Sie sich wenden sollen, kann Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse eine Orientierungshilfe geben. Denn sie steht in enger Verbindung mit der Pflegeversicherung.
In der privaten Krankenversicherung ist der Abschluss einer Langzeitpflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch in Zukunft derartige Leistungen benötigen, wenden Sie sich umgehend an Ihren Versicherer, um weitere Einzelheiten zu erfahren.
Der Pflegegrad 4 kann beantragt werden, indem man ein Antragsformular ausfüllt und an die zuständige Kranken- oder Pflegeversicherung sendet. Der Antragsteller muss zudem ein Begutachtungsformular ausfüllen, das als Grundlage für das Begutachtungsverfahren dient. Damit ein vollständiges Begutachtungspaket erstellt werden kann, müssen sich der Pflegebedürftige sowie sein/ihr Angehöriger/Betreuer zur Mitarbeit bereit erklären und alle notwendigen Unterlagen vorlegen.
Eine professionelle Begutachtergruppe wird dann überprüfen, ob die Voraussetzungen des Pflegegrads 4 erfüllt sind. Ihr Ergebnis wird in dem sogenannten Entscheidungsschreiben festgehalten und vom Versicherten dominiert. Sollte keine Einspruchsfrist bestehen, wird die Entscheidung nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig – und der Status des Pflegegrads 4 ist gesichert.
Die folgenden sechs Beurteilungskriterien sind gesetzlich vorgeschrieben, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen:
Grundpflege
Grundpflege umfasst alle Aktivitäten des täglichen Lebens, die zur persönlichen Hygiene und zum Wohlbefinden erforderlich sind. Sie beinhaltet Fähigkeiten wie das An- und Ausziehen, die Körperpflege, die Nahrungsaufnahme, Mobilisation etc.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung ist der Bereich der Pflege, in dem die Person ihre eigenen Belange im häuslichen Umfeld erledigt. Dazu gehören Aufgaben wie Einkaufen, Wäsche waschen oder Putzen sowie viele andere Hausarbeiten.
Psychische Gesundheit
Psychische Gesundheit beschreibt den Umgang mit Stresssituationen, Gedankengang und Emotionen. Es bedeutet auch, dass sich jemand an Verhaltensregeln und soziale Normen anpasst.
kognitive Fähigkeiten
Kognitive Fähigkeiten bestimmen die Fähigkeit eines Menschen, Informationen richtig zu verstehen und zu bearbeiten. Dazu gehören auch Merkfähigkeit und Planungsfähigkeit.
Mobilität
Mobilität bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, sich innerhalb des Hauses oder Äußeren (zum Beispiel an öffentliche Orte) frei zu bewegen. Ihr Umfang hängt vom jeweiligen Zustand der Person ab.
Soziale Integration / Vernetzung
Soziale Integration bezieht sich auf den Grad der Teilhabe einer Person am gesellschaftlichen Leben und am Austausch mit Familienmitgliedern oder Freunden; es berücksichtigt auch ihr Verhalten in Bezug auf deren Einstellung gegenüber anderen Menschen sowie dem Erfolg ihrer Beziehungsunternehmungen in unterschiedlichen Kontexten.
Die Pflegeversicherung bietet denjenigen, die sie benötigen, eine unglaubliche Unterstützung, sowohl in finanzieller als auch in emotionaler Hinsicht. Die Geldleistungen sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, während die psychologische Hilfe aus Beratungs- und Schulungsleistungen für pflegende Angehörige besteht. Diese Art der Absicherung kann in Zeiten größter Not eine unschätzbare Quelle sein!
Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Pflege- und Erholungseinrichtungen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 im Einzelnen zur Verfügung stehen:
Es ist wichtig zu wissen, dass die unten aufgeführten Zahlen die Höchstbeträge sind. Je nach den Bedürfnissen des Einzelnen kann er von seiner Pflegeversicherung, seinem Pflegeversicherer und seiner Krankenversicherung einen anderen Betrag erhalten.
Im Jahr 2017 haben Personen, bei denen der Pflegegrad 4 festgestellt wurde, Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 728 Euro für häusliche Hilfe durch Familienangehörige. Dieser Zuschuss ist eine dringend benötigte Unterstützung für diejenigen, die spezielle Hilfe zu Hause benötigen.
Für Personen, die Pflegegrad 4 benötigen, stehen zahlreiche Leistungen und Services zur Verfügung. Menschen mit schweren Alzheimer-Symptomen können oft nicht die Hilfe bekommen, die sie von ihren Angehörigen allein benötigen - deshalb müssen professionelle Pflegekräfte für ihren Komfort sorgen. Glücklicherweise können die Krankenkassen diese Kosten für die ambulante Pflege direkt übernehmen, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!
Der Pflegegrad 4 ermöglicht eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Geldleistungen, um den Pflegebedürftigen in seiner besonderen Situation angemessen unterstützen zu können. Die Leistungen beinhalten zum einen die Bereitstellung von geeignetem Pflegepersonal, das je nach Bedarf mehrmals täglich vor Ort ist, sowie finanzielle Beihilfen für notwendige Hilfsmittel und Einrichtungsgüter.
Zudem stehen dem Betroffenen Zuschüsse für seine persönliche Assistenz zur Verfügung. Insgesamt stellt der Pflegegrad 4 somit ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen für Menschen mit hohem Pflegebedarf bereit.
Wenn Menschen mit Pflegegrad 4 betreut werden, übernimmt der Pflegedienst sowohl die Tages- als auch die Nachtpflege. Die Tagespflege umfasst eine professionelle und persönliche Betreuung, so dass die Betroffenen in einer vertrauten Umgebung gepflegt werden können.
Das Spektrum an Leistungen reicht von medizinischer Versorgung und Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens bis hin zur Begleitung in Freizeitaktivitäten. Im Rahmen der Nachtpflege bietet der Pflegedienst Erreichbarkeit rund um die Uhr, damit sich sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen jederzeit auf Hilfe verlassen können.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet auch Leistungen in Form von Kurzzeitpflege an. Bei Menschen mit Pflegegrad 4 können Betroffene und ihre Familien einmal im Jahr eine dreiwöchige Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Hierzu stellt die Pflegekasse einen jährlichen Betrag von 1.774 Euro zur Verfügung, den sogenannten Basiscare-Zuschuss, der für die Übernahme der Kosten verwendet werden kann.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass betroffene Personen professionelle Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und dafür 3.368 Euro pro Jahr vom Versicherungsträger erhalten.
Obwohl pflegende Angehörige nur die Hälfte des üblichen monatlichen Pflegegeldes erhalten, wenn sie zu Hause pflegen, haben sie dennoch Anspruch auf bis zu 316 Euro pro Monat für jeden 8-Wochen-Zeitraum.
Vorbeugende Pflege ist für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, von grundlegender Bedeutung, da sie als verlässlicher Ersatzplan dient, wenn die ursprüngliche Pflegeperson nicht in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen, sei es aufgrund von Krankheit oder etwas anderem.
Als pflegende Angehörige haben Sie Anspruch auf bis zu 1.612 Euro jährlich aus der Pflegeversicherung, wenn Sie Urlaub nehmen oder krank werden. Das entspricht vier vollen Wochen Versicherungsschutz!
Wenn Sie Anspruch auf Pflegegrad 4 haben, haben Sie während der Verhinderungspflege Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 158 Euro. Wenn Ihre Verhinderungspflege länger als 6 Wochen in einem Jahr dauert, dann haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Betrag von 2.418 Euro - vorausgesetzt, Sie nehmen die Kurzzeitpflege innerhalb des laufenden Jahres zum ersten Mal in Anspruch.
Und selbst wenn jemand während der Verhinderungspflege zusätzliche Hilfe in Pflegegrad 4 benötigt, kann ihm die Hälfte des üblichen monatlichen Zuschusses gewährt werden.
Jeder, unabhängig vom Grad der Bedürftigkeit, hat Anspruch auf das Pflegegeld. Es deckt die Kosten für eine externe Hilfskraft, die bei alltäglichen Aufgaben wie dem Putzen oder dem Einkaufen helfen kann. Diese allgemein als Pflege- und Entlastungsgeld bezeichnete Leistung kommt denjenigen zugute, die zusätzliche Hilfe im Alltag benötigen.
Erfahren Sie im folgenden welche weiteren Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 4 noch zustehen.
Wenn Sie Ihre Wohnung mit einem Treppenlift oder einer Rollstuhlrampe nachrüsten möchten, kann die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro der Kosten übernehmen. Bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen, sollten Sie jedoch alle notwendigen Unterlagen zur Genehmigung einreichen - beginnen Sie erst nach der Genehmigung mit diesem Prozess!
Wenn Sie mehrere Umstellungen gleichzeitig in Angriff nehmen, spricht man von einer integrierten Maßnahme. Sie könnten mit einem großzügigen einmaligen Zuschuss von 4.000 Euro belohnt werden, um Ihr Projekt zu unterstützen! Und wenn im Laufe der Zeit noch weitere Umstellungen erforderlich sind, können Sie gerne einen weiteren Zuschuss beantragen.
Zum Glück gibt es praktische Pflegehilfsmittel, die die Last erleichtern und zusätzliche Unterstützung bieten können.
Pflegekurse für Angehörige stellen bei Pflegegrad 4 eine gute Möglichkeit dar, um sich über die Grundlagen der Pflege zu informieren. Sie bieten Betroffenen und ihren Familien die Gelegenheit, verschiedene Pflegemöglichkeiten kennenzulernen und ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen. Viele Kurse werden von Krankenhäusern oder spezialisierten Einrichtungen angeboten, so dass Betroffene und ihre Familien die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ausreichend informiert und auf dem gleichen Stand sind, sollten zweimal im Jahr Beratungsgespräche mit professionellen Pflegekräften stattfinden. Wenn Sie geschulte Fachleute über mögliche Schwierigkeiten oder Anzeichen einer Verschlechterung des Gesundheitszustands informieren, können diese beurteilen, ob mehr Unterstützung und Hilfe notwendig ist.
Betreute Wohngruppen und Seniorengemeinschaften können von der Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Pläne und der Bewältigung alltäglicher Aufgaben immens profitieren. Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, der die Kosten für die Anpassung Ihrer Wohnung deckt, sowie auf einen zusätzlichen Einrichtungszuschuss von 2.500 Euro pro Bewohner - bei bis zu vier Bewohnern also insgesamt 10.000 Euro! Sie haben auch die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss für die Pflegeperson zu beantragen.
Seit 2017 erhalten Personen mit Pflegegrad 4 großzügige 1.774 € pro Monat, um ihren Aufenthalt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen abzudecken. Darüber hinaus muss jedes Pflegeheim oder jede verwandte Einrichtung unabhängig vom Pflegestatus jeden Monat zusätzliche Ansprüche (EEE) geltend machen.
Seien Sie versichert, dass Ihre Zuzahlung unabhängig von Änderungen oder Erhöhungen der Pflegekosten gleich bleibt. Es ist jedoch möglich, dass die Kosten für die Behandlung in verschiedenen Pflegeheimen aufgrund verschiedener Betriebskosten, wie z. B. der Personalstruktur und anderer Ausgaben, variieren.
Vermeiden Sie es, Ihre Familie mit der finanziellen Belastung der Pflege zu belasten. Wenn Sie auf eine Pflegeeinrichtung angewiesen sind, nutzen Sie die exklusive Sozialleistung Hilfe zur Pflege, um den Zugang zu erleichtern und sich keine Sorgen zu machen!
Die Sozialämter, die es in jedem Bundesstaat gibt, bieten verschiedene Arten von Hilfe an. Wenn Sie mehr über die Unterstützungsmöglichkeiten erfahren möchten, die Ihnen regional zur Verfügung stehen, zögern Sie nicht, sich an Ihr örtliches Büro zu wenden und sich zu erkundigen!
Vor dem 1. Januar 2017 konnten Menschen mit leichten Behinderungen nicht die Pflege erhalten, die sie benötigten. In dem Bestreben, allen Bedürftigen den Zugang zur notwendigen Unterstützung zu ermöglichen, wurde das dreistufige Pflegesystem in fünf verschiedene Stufen umstrukturiert. Diese revolutionäre Umstellung hat sich als erfolgreich erwiesen; mehr Menschen haben nun Zugang zu geeigneter und dringend benötigter Unterstützung!
Menschen mit mäßigen Bedürfnissen können schnell die Aufmerksamkeit und Hilfe erhalten, die sie verdienen, zusammen mit der wohlverdienten finanziellen Unterstützung, die ihnen eine bessere Lebensqualität ermöglicht.
Hier mehr zu den weiteren Pflegegraden erfahren:
Pflegegrad 4 wird Menschen zugesprochen, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Dieser Pflegegrad betrifft Personen, die in ihrem Alltag umfassende Unterstützung benötigen und weitgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Die Feststellung des Pflegegrads 4 erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere autorisierte Gutachter. In diesem Verfahren werden die Fähigkeiten und Einschränkungen des Antragstellers in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet. Ein Ergebnis von 70 bis unter 90 Punkten führt zur Einstufung in Pflegegrad 4.
Um den Pflegegrad 4 beantragen zu können, müssen Sie eine ärztliche Untersuchung durchlaufen. Der Arzt wird das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung seiner Patienten bewerten. Letztendlich wird die Entscheidung über den Antrag vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen getroffen.
Der Pflegegrad 4 bietet Betroffenen und ihren Familien einige Leistungen an: Zum Beispiel bekommt jeder Patient in diesem Grad vereinbarte Pflegeleistungen, die von staatlichen Institutionen oder anderen Anbietern finanziert wird. Es gibt auch Zuschüsse für spezifische medizinische Versorgung und Begleitpersonen, falls erforderlich. Darüber hinaus gibt es ergänzende Leistungen wie hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuungsangebote für pflegende Angehörige.
Ein Zuschuss zur professionellen Kurzzeitpflege kann je nach Bundesland variieren und kann als anteiliges bis vollständiges Entgelt gezahlt werden. Zum Beispiel gewährt Bayern bis zu 2.400 Euro pro Monat für die Professionelle Kurzzeitpflege und 2.900 Euro in anderen Fällen. Dieser Zuschuss besteht unabhängig von Einkommens- oder Vermögenssituation des Betroffenem, so dass betroffene Menschen einen Teil der Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen müssen, aber Ersparnisse nicht unbedingt draufgehen müssen.
Ja, PatientInnen des Pflegegrades 4 sind berechtigt, Weiterbildungs- oder Prüfungsgebühren für sogenannte privatrechtlich organisierte Heimplatzversorgung (PHV) absetzen zu lassen – also Kostenzuschuss im Rahmen des § 38 SGB XI – auch für geprüften ambulante Pflegedienste, die nicht dem Paritätsmodell angeschlossene sind. Die Kostenerstattung orientiert sich hierbei jedoch am Tarif der jeweils höherwertigen stationären PHV-Leistung und kann daher nur in Ausnahmefällen tatsächlich angemessen sein.
Die pflegebedürftige Person erhält das Pflegegeld direkt von der Pflegekasse überwiesen und hat die freie Wahl über dessen Einsatz. Üblicherweise wird das Geld als Anerkennung an die Personen weitergegeben, die für ihre Versorgung und Betreuung zuständig sind. In der Regel sind dies die pflegenden Angehörigen.
Wie bei anderen Pflegegraden auch, ist eine rückwirkende Gewährung in der Regel nicht möglich. Der Pflegegrad beginnt mit dem Tag der Antragstellung, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die eine rückwirkende Leistung rechtfertigen.
Bei einer Ablehnung des Pflegegrads 4 kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch sollte schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden, idealerweise mit zusätzlichen medizinischen Belegen zur Unterstützung.
Zusätzlich zu den Standardleistungen können Personen mit Pflegegrad 4 spezielle Hilfsmittel, Pflegehilfen und Wohnformen in Anspruch nehmen. Es gibt auch spezialisierte Beratungsangebote und Pflegekurse für Angehörige.
Bei einer Verschlechterung der Gesundheit kann eine Neubewertung beantragt werden, die zu einer Höherstufung in Pflegegrad 5 führen kann, wenn die Kriterien dafür erfüllt sind.
Beim Umzug in ein Pflegeheim können Personen mit Pflegegrad 4 Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch nehmen, die bis zu 1.775 Euro monatlich betragen können (Stand 2023). Die genauen Bedingungen sollten mit der Pflegekasse und dem Pflegeheim abgeklärt werden.
Ja, zusätzlich zu den regulären Leistungen können Personen mit Pflegegrad 4 unter bestimmten Umständen zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu gehören beispielsweise erhöhte Zuschüsse für besondere Bedarfe, etwa bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand oder bei speziellen medizinischen Bedürfnissen, die über die üblichen Leistungen hinausgehen.
Personen, die Angehörige mit Pflegegrad 4 pflegen, können Anspruch auf Pflegezeit oder Familienpflegezeit haben. Diese Regelungen ermöglichen es Arbeitnehmern, sich für die Pflege von Angehörigen teilweise oder ganz von der Arbeit freistellen zu lassen, oft unter Beibehaltung eines Teils ihres Gehalts durch das Pflegeunterstützungsgeld.
Personen mit Pflegegrad 4, die sich in einer palliativen Situation befinden, können Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben. Diese Leistung zielt darauf ab, die Lebensqualität und Selbstständigkeit schwerstkranker Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern und umfasst ärztliche Betreuung, Pflege und psychosoziale Unterstützung.
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei temporär erhöhtem Pflegebedarf können Menschen mit Pflegegrad 4 zusätzliche Leistungen wie Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen dienen dazu, die Pflege zu Hause zu unterstützen oder eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung zu ermöglichen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist.
Um sicherzustellen, dass alle verfügbaren Leistungen optimal genutzt werden, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatung hilft dabei, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und die entsprechenden Leistungen und Hilfen zu koordinieren. Viele Pflegekassen bieten solche Beratungen an, und es gibt auch unabhängige Pflegeberater, die dabei unterstützen können.
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