
Pflegegrad 3: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung
, Von Hendrik Klöters, 8 min Lesezeit
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, Von Hendrik Klöters, 8 min Lesezeit
Der Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wenn du oder ein Familienmitglied in diesen Pflegegrad fallt, stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die den Alltag spürbar erleichtern.
In diesem Artikel bekommst du einen aktuellen Überblick über die Leistungen in Pflegegrad 3 und erfährst, wie das Antragsverfahren abläuft.
Pflegegrad 3 liegt vor, wenn eine Person dauerhaft in wichtigen Bereichen des Alltags deutlich eingeschränkt ist und regelmäßige Hilfe benötigt – z. B. bei Körperpflege, Anziehen, Ernährung, Mobilität oder der Alltagsgestaltung.
Die Einstufung erfolgt nach dem Begutachtungsinstrument der Pflegeversicherung. Für Pflegegrad 3 werden 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht. Bewertet werden u. a. Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung/soziale Kontakte.
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Der Antrag ist formlos möglich (Brief, E-Mail oder telefonisch) bei der zuständigen Pflegekasse (meist bei deiner Krankenkasse angesiedelt). Privat Versicherte wenden sich an ihren Versicherer.
Nach Antragseingang beauftragt die Kasse eine Begutachtung (MD für gesetzlich Versicherte / MEDICPROOF für privat Versicherte). Grundlage ist dein tatsächlicher Unterstützungsbedarf – nicht die bisher aufgewendete Zeit. Auf Basis des Gutachtens erhältst du einen Bescheid; gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Gesetzlich festgelegt sind sechs Bewertungsbereiche:
Die Pflegeversicherung unterstützt finanziell und organisatorisch – von Geldleistungen für häusliche Pflege über professionelle Dienste bis zu Beratungsangeboten.
Die folgenden Beträge sind Höchstwerte. Je nach Nutzung greifen Kombinations- und Anrechnungsregeln.
Bei Pflegegrad 3 gibt es 599 € Pflegegeld pro Monat für häusliche Pflege durch Angehörige/Freunde. Alternativ oder ergänzend kannst du Pflegesachleistungen bis 1.497 € monatlich für einen zugelassenen ambulanten Dienst nutzen.
Du kannst Pflegegeld und Pflegesachleistungen im selben Monat kombinieren. Nicht genutzte Sachleistungen erhöhen anteilig das Pflegegeld.
Für teilstationäre Betreuung stehen 1.357 € monatlich zur Verfügung – zusätzlich zu Pflegegeld/Sachleistungen. Enthalten sind pflegerische Betreuung, soziale Angebote und i. d. R. der Fahrdienst nach Absprache.
Bei vorübergehendem stationärem Bedarf stehen 1.854 € pro Jahr (max. 8 Wochen) zur Verfügung. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in der Regel für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Fällt die Hauptpflegeperson aus, gibt es bis zu 1.685 € pro Jahr (max. 6 Wochen). Das Pflegegeld wird für diese Zeit zur Hälfte weitergezahlt (PG 3: 299,50 € pro Monat).
Seit 01.07.2025 gilt zusammen mit der Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget bis 3.539 €, das flexibel auf beide Leistungen verteilt werden kann.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, haushaltsnahe Hilfen, Betreuungsangebote und (in vielen Ländern) auch für Leistungen ambulanter Dienste.
Für Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift) gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: erst nach Bewilligung starten.
Kostenlose Kurse (auch zu Hause möglich) machen dich fit in praktischer Pflege, Lagerung, Transfer, Ernährung etc.
Pflegeberatung hilft, Leistungen optimal zu nutzen. Bei reinem Pflegegeldbezug sind Beratungseinsätze verpflichtend (PG 3: halbjährlich).
In ambulant betreuten WGs gibt’s zusätzlich 224 € Wohngruppenzuschuss pro Monat sowie ggf. eine einmalige Anschubfinanzierung (bei der Pflegekasse erfragen).
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse monatlich 1.319 € (Pflegeanteil). Hinzu kommen einrichtungsspezifische Eigenanteile (Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten etc.).
Reichen Einkommen/Vermögen für Eigenanteile nicht aus, kann Hilfe zur Pflege nach SGB XII beantragt werden (nachrangige Leistung).
Seit 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die alten Pflegestufen. Kognitive/psychische Einschränkungen werden damit besser berücksichtigt – mehr Menschen erhalten passgenaue Unterstützung.
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn im Begutachtungsverfahren 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht werden und damit eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.
Kernbeträge (Monat/Jahr): Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistungen 1.497 €, Tages-/Nachtpflege 1.357 €, Entlastungsbetrag 131 €, Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr, Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr (ab 01.07.2025 gemeinsames Budget bis 3.539 €), vollstationär 1.319 €, Wohnraumanpassung 4.180 €, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat, WG-Zuschuss 224 €/Monat.
Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person. Pflegesachleistungen rechnet der Dienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Ja, in der Regel 50 % des Pflegegelds – bei PG 3 also 299,50 € pro Monat – für bis zu 8 Wochen (Kurzzeitpflege) bzw. während der Verhinderungspflege.
Bei Verschlechterung kannst du eine Höherstufung beantragen. Nach erneuter Begutachtung ist eine Einstufung in PG 4 oder 5 möglich.
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