
Pflegegrad 2: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung
, Von Hendrik Klöters, 6 min Lesezeit
Bei Pflegegrad kostenfrei Pflegebox sichern
, Von Hendrik Klöters, 6 min Lesezeit
Der Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wenn du oder ein Angehöriger in diesen Pflegegrad eingestuft seid, stehen euch verschiedene Leistungen zu, die den Alltag erleichtern.
In diesem Artikel bekommst du einen kompakten Überblick über die Leistungen für Pflegegrad 2 und erfährst, wie das Antragsverfahren für einen Pflegegrad funktioniert.
Pflegegrad 2 wird zugewiesen, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Das bedeutet: Im Alltag ist regelmäßige Unterstützung nötig – z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen.
Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems vergeben. Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren maßgeblich.
Wichtig: Jeder Fall wird individuell bewertet – die Einstufung erfolgt durch die zuständige Pflegekasse bzw. Medicproof (privat Versicherte).
Voraussetzung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen. Dazu zählen u. a. Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Im Ergebnis müssen 27–47,5 Punkte erreicht werden.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel direkt nach Hause
Der formlose Antrag reicht zunächst aus (Brief oder E-Mail an die Pflegekasse). Die gesetzliche Krankenkasse hilft bei der Zuordnung, falls unklar ist, welche Pflegekasse zuständig ist. Privat Versicherte wenden sich an ihren Pflegeversicherer.
Nach dem formlosen Antrag erhältst du das Leistungsantragsformular. Fülle es sorgfältig aus (ggf. mit Unterstützung). Anschließend beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (bzw. Medicproof) mit der Begutachtung.
Pro Tipp: Stelle wichtige Unterlagen (Arztberichte, Medikation, Pflegetagebuch) bereit – das hilft bei der Einstufung.
Bewertet werden diese sechs Module:
Selbstversorgung
z. B. Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen/Trinken.
Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Verstehen, Entscheiden, Gespräche führen.
Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte
Strukturierung des Tages, Teilhabe.
Mobilität
Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen.
Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
z. B. Unruhe, Ängste, nächtliche Unregelmäßigkeiten.
Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Medikamente, Wundversorgung, Injektionen, Therapien.
Es gibt Geldleistungen (z. B. Pflegegeld) und Sachleistungen (z. B. ambulante Pflegedienste). Ergänzend gibt’s Beratungen, Schulungen und Entlastungsangebote.
Hinweis: Der gemeinsame Jahresbetrag ersetzt die früher getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Übergangsregelungen 2025 beachten).
Du kannst Kombinationsleistungen nutzen: Wird ein Teil der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt (Kürzung um den Prozentsatz der verbrauchten Sachleistungen). So bleibt ihr flexibel.
Zusätzlich zur häuslichen Versorgung können teilstationäre Angebote genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 stehen dafür 721 € pro Monat (Pflegeaufwand) zur Verfügung. Unterkunft/Verpflegung tragen die Versicherten i. d. R. selbst.
Seit dem 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget bis 3.539 € für beide Leistungen. Du kannst den Betrag flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege einsetzen. Bereits im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge werden angerechnet.
Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu Hause – z. B. Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Für Umbaumaßnahmen (z. B. Treppenlift, Badumbau) sind Zuschüsse von bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich. Wichtig: Erst bewilligen lassen, dann beauftragen.
Es gibt monatlich 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion). Ein Hausnotruf wird mit 25,50 € monatlich bezuschusst.
Kostenlose Pflegekurse (auch zu Hause oder online) stärken Skills und Sicherheit im Pflegealltag.
Zur Qualitätssicherung müssen bei Pflegegeldbezug regelmäßige Beratungsbesuche stattfinden (PG 2: halbjährlich). Sie sind kostenlos und helfen, Ansprüche optimal auszuschöpfen.
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften gibt es 224 € Wohngruppenzuschuss pro Monat. Zusätzlich können Anschubfinanzierungen und Umbauzuschüsse greifen.
Bei vollstationärer Unterbringung übernimmt die Pflegeversicherung (Pflegeaufwand) 805 € monatlich (PG 2). Zusätzlich fallen EEE-Zuschläge (gestaffelt nach Aufenthaltsdauer) sowie Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an.
Seit 2017 wurden Pflegestufen durch Pflegegrade (1–5) ersetzt. Dadurch werden auch kognitive/psychische Einschränkungen besser berücksichtigt. Zum 01.01.2025 wurden viele Beträge um 4,5 % erhöht; zum 01.07.2025 kam das gemeinsame Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege hinzu.
Pflegegrad 2 bedeutet: erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit. Er wird nach Begutachtung vergeben, wenn 27–47,5 Punkte erreicht werden.
Formlos bei der Pflegekasse beantragen (Brief/E-Mail). Danach Begutachtung durch MD/Medicproof. Leistungen gelten ab Antragseingang, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Pflegegeld geht direkt an die pflegebedürftige Person (freie Verwendung, z. B. Anerkennung für Angehörige). Sachleistungen rechnet der Dienst mit der Kasse ab.
Bei Pflegegeldbezug sind halbjährliche Beratungsbesuche Pflicht (kostenfrei). Bei Kombi- oder reiner Sachleistung sind sie freiwillig, aber empfehlenswert.
Versand & Zahlung
Es gelten folgende Bedingungen:
VERSANDBEDINGUNGEN
Die Lieferung erfolgt im Inland (Deutschland) und Ausland (Österreich, Schweiz).
VERSANDKOSTEN (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer)
Lieferungen im Inland (Deutschland): Wir berechnen die Versandkosten pauschal mit 4,95 € pro Bestellung. Ab einem Bestellwert...
Mehr lesen