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Pflegegrad 2: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung - Satiata Med

Pflegegrad 2: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung

, Von Hendrik Klöters, 6 min Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

Der Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wenn du oder ein Angehöriger in diesen Pflegegrad eingestuft seid, stehen euch verschiedene Leistungen zu, die den Alltag erleichtern.

In diesem Artikel bekommst du einen kompakten Überblick über die Leistungen für Pflegegrad 2 und erfährst, wie das Antragsverfahren für einen Pflegegrad funktioniert.

Was versteht man unter Pflegegrad 2

Was versteht man unter dem Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird zugewiesen, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Das bedeutet: Im Alltag ist regelmäßige Unterstützung nötig – z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder der Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen.

Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems vergeben. Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren maßgeblich.

Wichtig: Jeder Fall wird individuell bewertet – die Einstufung erfolgt durch die zuständige Pflegekasse bzw. Medicproof (privat Versicherte).

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Voraussetzung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen. Dazu zählen u. a. Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Im Ergebnis müssen 27–47,5 Punkte erreicht werden.


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Pflegegrad 2 beantragen

Der formlose Antrag reicht zunächst aus (Brief oder E-Mail an die Pflegekasse). Die gesetzliche Krankenkasse hilft bei der Zuordnung, falls unklar ist, welche Pflegekasse zuständig ist. Privat Versicherte wenden sich an ihren Pflegeversicherer.

Wie läuft der Erstantrag ab?

Schritte für einen Pflegeantrag

Nach dem formlosen Antrag erhältst du das Leistungsantragsformular. Fülle es sorgfältig aus (ggf. mit Unterstützung). Anschließend beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst (bzw. Medicproof) mit der Begutachtung.

Pro Tipp: Stelle wichtige Unterlagen (Arztberichte, Medikation, Pflegetagebuch) bereit – das hilft bei der Einstufung.

Kriterien der Pflegebegutachtung

Bewertet werden diese sechs Module:

Selbstversorgung
z. B. Körperpflege, An-/Auskleiden, Essen/Trinken.

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Verstehen, Entscheiden, Gespräche führen.

Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte
Strukturierung des Tages, Teilhabe.

Mobilität
Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen.

Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
z. B. Unruhe, Ängste, nächtliche Unregelmäßigkeiten.

Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Medikamente, Wundversorgung, Injektionen, Therapien.

Module bei der Pflegebegutachtung

Leistungen bei Pflegegrad 2

Es gibt Geldleistungen (z. B. Pflegegeld) und Sachleistungen (z. B. ambulante Pflegedienste). Ergänzend gibt’s Beratungen, Schulungen und Entlastungsangebote.

Überblick Geld-/Sachleistungen (Höchstbeträge, Stand 2025)

Hinweis: Der gemeinsame Jahresbetrag ersetzt die früher getrennten Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (Übergangsregelungen 2025 beachten).

Pflegegeld & Pflegesachleistungen kombinieren

Du kannst Kombinationsleistungen nutzen: Wird ein Teil der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt (Kürzung um den Prozentsatz der verbrauchten Sachleistungen). So bleibt ihr flexibel.

Tages- & Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Zusätzlich zur häuslichen Versorgung können teilstationäre Angebote genutzt werden. Bei Pflegegrad 2 stehen dafür 721 € pro Monat (Pflegeaufwand) zur Verfügung. Unterkunft/Verpflegung tragen die Versicherten i. d. R. selbst.

Kurzzeitpflege (stationär) & Verhinderungspflege (Ersatzpflege)

Seit dem 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget bis 3.539 € für beide Leistungen. Du kannst den Betrag flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege einsetzen. Bereits im 1. Halbjahr 2025 genutzte Beträge werden angerechnet.

Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu Hause – z. B. Hilfe im Haushalt, Alltagsbegleitung oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege

Wohnraumanpassung

Für Umbaumaßnahmen (z. B. Treppenlift, Badumbau) sind Zuschüsse von bis zu 4.180 € je Maßnahme möglich. Wichtig: Erst bewilligen lassen, dann beauftragen.

Pflegehilfsmittel & Hausnotruf

Es gibt monatlich 42 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion). Ein Hausnotruf wird mit 25,50 € monatlich bezuschusst.

Pflegekurse für Angehörige

Kostenlose Pflegekurse (auch zu Hause oder online) stärken Skills und Sicherheit im Pflegealltag.

Beratung & Beratungsbesuche

Zur Qualitätssicherung müssen bei Pflegegeldbezug regelmäßige Beratungsbesuche stattfinden (PG 2: halbjährlich). Sie sind kostenlos und helfen, Ansprüche optimal auszuschöpfen.

Wohngruppen-Förderung

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften gibt es 224 € Wohngruppenzuschuss pro Monat. Zusätzlich können Anschubfinanzierungen und Umbauzuschüsse greifen.

Leistungen bei stationärer Pflege

Stationäre Pflege

Bei vollstationärer Unterbringung übernimmt die Pflegeversicherung (Pflegeaufwand) 805 € monatlich (PG 2). Zusätzlich fallen EEE-Zuschläge (gestaffelt nach Aufenthaltsdauer) sowie Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Seit 2017 wurden Pflegestufen durch Pflegegrade (1–5) ersetzt. Dadurch werden auch kognitive/psychische Einschränkungen besser berücksichtigt. Zum 01.01.2025 wurden viele Beträge um 4,5 % erhöht; zum 01.07.2025 kam das gemeinsame Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege hinzu.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 2

IconWas ist Pflegegrad 2 und wann wird er vergeben?

Pflegegrad 2 bedeutet: erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit. Er wird nach Begutachtung vergeben, wenn 27–47,5 Punkte erreicht werden.

IconWie beantragt man Pflegegrad 2?

Formlos bei der Pflegekasse beantragen (Brief/E-Mail). Danach Begutachtung durch MD/Medicproof. Leistungen gelten ab Antragseingang, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.

IconWelche Leistungen gibt’s bei Pflegegrad 2?

  • Pflegegeld: 347 €/Monat (bei privater/häuslicher Pflege)
  • Pflegesachleistungen: 796 €/Monat (ambulante Dienste)
  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
  • Tages-/Nachtpflege: 721 €/Monat
  • Kurzzeit-/Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €

IconWer bekommt das Geld überwiesen?

Das Pflegegeld geht direkt an die pflegebedürftige Person (freie Verwendung, z. B. Anerkennung für Angehörige). Sachleistungen rechnet der Dienst mit der Kasse ab.

IconWie oft gibt’s Beratungsbesuche?

Bei Pflegegeldbezug sind halbjährliche Beratungsbesuche Pflicht (kostenfrei). Bei Kombi- oder reiner Sachleistung sind sie freiwillig, aber empfehlenswert.

 


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