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Pflegegrad 5: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung - Satiata Med

Pflegegrad 5: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung

, Von Kerstin Dienel, 7 min Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

Der Pflegegrad 5 spricht von einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person davon betroffen sind, steht Ihnen eine Reihe von Hilfen zur Verfügung, die Ihnen das tägliche Leben erleichtern. 

Informieren Sie sich über die Details des Pflegegrads 5 und erfahren Sie, wie Sie diesen Status beantragen können, indem Sie diesen umfassenden Überblick lesen. 

Was versteht man unter Pflegegrad 5

Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 liegt vor, wenn eine Person dauerhaft in nahezu allen Bereichen des Alltags stark eingeschränkt ist und umfassende Unterstützung benötigt – häufig mit Einsatz technischer Hilfsmittel, ständiger Aufsicht, Anleitung und Alltagsbegleitung.

Voraussetzung um den Pflegegrad 5 zu erhalten

Für den höchsten Pflegegrad muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. In der Begutachtung werden 90 bis 100 Punkte erreicht. Maßgeblich ist die individuelle Situation – die Einstufung erfolgt nach einer neutralen Begutachtung.


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Pflegegrad 5 beantragen

Pflegegrad beantragen

Den Antrag stellen Sie formlos per Brief, E-Mail oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse (in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt). Privat Versicherte wenden sich an ihren Versicherer.

Wie läuft der Erstantrag auf einen Pflegegrad ab?

Nach Antragseingang erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (privat Versicherte). Auf Basis des Gutachtens erlässt die Pflegekasse den Bescheid. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Welche Kriterien werden für die Pflegebegutachtung genauer betrachtet?

Es werden sechs Bereiche bewertet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung)
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
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Welche Leistungen erhalten Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5?

Die Pflegeversicherung entlastet finanziell und organisatorisch – von Geldleistungen für häusliche Pflege bis zu professionellen Diensten und Beratungsangeboten.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 5 (Stand 2025)

Die folgenden Beträge sind Höchstwerte der Pflegeversicherung. Je nach Situation können Kombinations- und Anrechnungsregeln gelten.

  • Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Pflegegeld: 990 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 2.299 € monatlich
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationär): 2.085 € monatlich
  • Kurzzeitpflege: 1.854 € jährlich (bis zu 8 Wochen)
  • Verhinderungspflege: 1.685 € jährlich (bis zu 6 Wochen)
  • Neu ab 01.07.2025: Gemeinsames Jahresbudget Kurzzeit- & Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € flexibel einsetzbar
  • Vollstationäre Pflege: 2.096 € monatlich (Pflegeanteil, zuzüglich einrichtungsspezifischer Eigenanteile)
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel: 42 € monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: 4.180 € je Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss: 224 € monatlich

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Bei Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige 990 € Pflegegeld monatlich für die häusliche Pflege durch Angehörige/Freunde. Alternativ bzw. ergänzend können Pflegesachleistungen bis 2.299 € monatlich für professionelle ambulante Dienste genutzt werden.

Pflegegrad 5 – Pflegesachleistungen und Geldleistungen kombinieren

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung ermöglicht die anteilige Nutzung von Sachleistungen und Pflegegeld im selben Monat. Nicht genutzte Sachleistungen erhöhen anteilig das Pflegegeld.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 5

Für die teilstationäre Betreuung (Tages- oder Nachtpflege) stehen 2.085 € monatlich zur Verfügung – zusätzlich zu Pflegegeld bzw. Sachleistungen. Enthalten sind pflegerische Betreuung, soziale Angebote und notwendiger Transport in der Regel nach Absprache.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5

Kurzzeitpflege

Für die Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Versorgung) gibt es jährlich bis zu 1.854 € (max. 8 Wochen). Ab dem 01.07.2025 kann gemeinsam mit der Verhinderungspflege ein flexibles Budget von bis zu 3.539 € genutzt werden.

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in der Regel für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5

Wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt, stehen für die Verhinderungspflege bis zu 1.685 € pro Jahr (max. 6 Wochen) zur Verfügung. Währenddessen wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – bei Pflegegrad 5 also 495 € pro Monat. Ab 01.07.2025 gilt das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5

Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann u. a. für anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote, haushaltsnahe Hilfen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 5

Zusätzlich können folgende Leistungen genutzt werden:

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 5

Für Umbaumaßnahmen (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad) gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: erst nach Bewilligung starten.

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5

  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
  • Technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett) nach Verordnung/Kostenübernahme möglich

Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 5

Kostenlose Pflegekurse (häufig auch zu Hause möglich) unterstützen Angehörige fachlich und organisatorisch.

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche

Pflegeberatung

Regelmäßige Pflegeberatung hilft, Leistungen optimal zu nutzen. Bei reinem Pflegegeldbezug sind Beratungseinsätze verpflichtend (PG 5: vierteljährlich).

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 5

In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es zusätzlich zum individuellen Leistungsanspruch einen Wohngruppenzuschuss von 224 € monatlich. Außerdem kann eine einmalige Anschubfinanzierung (i. d. R. je pflegebedürftiger Person) gewährt werden – Voraussetzungen bei der Pflegekasse erfragen.

Leistungen bei stationärer Pflege

Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 € (Pflegeanteil). Hinzu kommen einrichtungsspezifische Eigenanteile (Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten etc.).

Hilfe zur Pflege bei Pflegegrad 5: Zuschuss vom Staat

Reichen Einkommen/Vermögen für die Eigenanteile nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden (nachrangige Leistung, abhängig von Bedarf & Zumutbarkeit).

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Seit 2017 ersetzen die fünf Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Damit wurden insbesondere kognitive/psychische Einschränkungen besser berücksichtigt und mehr Menschen erhalten passgenaue Unterstützung.

Quellenangaben

Folgende Quellen wurden u. a. berücksichtigt: 

  • Bundesgesundheitsministerium – Leistungsübersicht 2025 (PDF)
  • Bundesverwaltungsamt – Leistungsbeträge ab 01.01.2025
  • Verbraucherzentrale – Pflegeleistungen 2025
  • Pflege.de / Sanubi – Übersichten 2025 (Abgleich der Beträge)

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 5

IconWas ist der Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 wird Menschen zugesprochen, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben. Dieser Pflegegrad betrifft Personen, die in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens umfassende Hilfe benötigen.

IconWie wird der Pflegegrad 5 festgestellt?

Die Feststellung erfolgt durch eine Begutachtung (MD/MEDICPROOF). 90–100 Punkte führen zur Einstufung in Pflegegrad 5. Bewertet werden Mobilität, Kognition/Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, krankheits-/therapiebedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung/soziale Kontakte.

IconWelche Leistungen sind mit Pflegegrad 5 verbunden?

Wesentliche Leistungen (2025): Pflegegeld 990 €/Monat, Pflegesachleistungen 2.299 €/Monat, Tages-/Nachtpflege 2.085 €/Monat, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr, Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr (ab 01.07.2025 gemeinsames Budget bis 3.539 €), vollstationär 2.096 €/Monat, Wohnraumanpassung 4.180 €, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat, Wohngruppenzuschuss 224 €/Monat.

IconWie kann ich den Pflegegrad 5 beantragen?

Formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Danach erfolgt die Begutachtung. Bei Ablehnung lohnt sich ein begründeter Widerspruch innerhalb eines Monats.

IconWie hoch ist der Zuschuss zur Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5?

Bis zu 1.854 € pro Jahr (max. 8 Wochen). Seit 01.07.2025 kann zusammen mit der Verhinderungspflege ein gemeinsames Budget bis 3.539 € flexibel genutzt werden.

IconWer bekommt das Geld bei Pflegegrad 5 überwiesen?

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen; Pflegesachleistungen rechnet der Dienst mit der Kasse ab.

IconWird Pflegegeld während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weitergezahlt?

Ja. In der Regel 50 % des Pflegegelds (PG 5: 495 €/Monat) – bei Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr.

IconGibt es zusätzliche Unterstützung?

Neben den Standardleistungen: Pflegeberatung, Pflegekurse, Hilfsmittelversorgung, Wohnraumanpassung, Entlastungsangebote und ggf. Hilfe zur Pflege (Sozialamt) bei nicht tragbaren Eigenanteilen.

 


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