
Pflegegrad 5: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung
, Von Kerstin Dienel, 7 min Lesezeit
Bei Pflegegrad kostenfrei Pflegebox sichern
, Von Kerstin Dienel, 7 min Lesezeit
Der Pflegegrad 5 spricht von einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person davon betroffen sind, steht Ihnen eine Reihe von Hilfen zur Verfügung, die Ihnen das tägliche Leben erleichtern.
Informieren Sie sich über die Details des Pflegegrads 5 und erfahren Sie, wie Sie diesen Status beantragen können, indem Sie diesen umfassenden Überblick lesen.
Pflegegrad 5 liegt vor, wenn eine Person dauerhaft in nahezu allen Bereichen des Alltags stark eingeschränkt ist und umfassende Unterstützung benötigt – häufig mit Einsatz technischer Hilfsmittel, ständiger Aufsicht, Anleitung und Alltagsbegleitung.
Für den höchsten Pflegegrad muss eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. In der Begutachtung werden 90 bis 100 Punkte erreicht. Maßgeblich ist die individuelle Situation – die Einstufung erfolgt nach einer neutralen Begutachtung.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel direkt nach Hause
Den Antrag stellen Sie formlos per Brief, E-Mail oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse (in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt). Privat Versicherte wenden sich an ihren Versicherer.
Nach Antragseingang erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (privat Versicherte). Auf Basis des Gutachtens erlässt die Pflegekasse den Bescheid. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Es werden sechs Bereiche bewertet:
Die Pflegeversicherung entlastet finanziell und organisatorisch – von Geldleistungen für häusliche Pflege bis zu professionellen Diensten und Beratungsangeboten.
Die folgenden Beträge sind Höchstwerte der Pflegeversicherung. Je nach Situation können Kombinations- und Anrechnungsregeln gelten.
Bei Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige 990 € Pflegegeld monatlich für die häusliche Pflege durch Angehörige/Freunde. Alternativ bzw. ergänzend können Pflegesachleistungen bis 2.299 € monatlich für professionelle ambulante Dienste genutzt werden.
Die Kombinationsleistung ermöglicht die anteilige Nutzung von Sachleistungen und Pflegegeld im selben Monat. Nicht genutzte Sachleistungen erhöhen anteilig das Pflegegeld.
Für die teilstationäre Betreuung (Tages- oder Nachtpflege) stehen 2.085 € monatlich zur Verfügung – zusätzlich zu Pflegegeld bzw. Sachleistungen. Enthalten sind pflegerische Betreuung, soziale Angebote und notwendiger Transport in der Regel nach Absprache.
Für die Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Versorgung) gibt es jährlich bis zu 1.854 € (max. 8 Wochen). Ab dem 01.07.2025 kann gemeinsam mit der Verhinderungspflege ein flexibles Budget von bis zu 3.539 € genutzt werden.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld in der Regel für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt, stehen für die Verhinderungspflege bis zu 1.685 € pro Jahr (max. 6 Wochen) zur Verfügung. Währenddessen wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – bei Pflegegrad 5 also 495 € pro Monat. Ab 01.07.2025 gilt das gemeinsame Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.
Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann u. a. für anerkannte Alltags- und Betreuungsangebote, haushaltsnahe Hilfen oder Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Zusätzlich können folgende Leistungen genutzt werden:
Für Umbaumaßnahmen (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad) gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: erst nach Bewilligung starten.
Kostenlose Pflegekurse (häufig auch zu Hause möglich) unterstützen Angehörige fachlich und organisatorisch.
Regelmäßige Pflegeberatung hilft, Leistungen optimal zu nutzen. Bei reinem Pflegegeldbezug sind Beratungseinsätze verpflichtend (PG 5: vierteljährlich).
In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es zusätzlich zum individuellen Leistungsanspruch einen Wohngruppenzuschuss von 224 € monatlich. Außerdem kann eine einmalige Anschubfinanzierung (i. d. R. je pflegebedürftiger Person) gewährt werden – Voraussetzungen bei der Pflegekasse erfragen.
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 monatlich 2.096 € (Pflegeanteil). Hinzu kommen einrichtungsspezifische Eigenanteile (Unterkunft/Verpflegung, Investitionskosten etc.).
Reichen Einkommen/Vermögen für die Eigenanteile nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden (nachrangige Leistung, abhängig von Bedarf & Zumutbarkeit).
Seit 2017 ersetzen die fünf Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Damit wurden insbesondere kognitive/psychische Einschränkungen besser berücksichtigt und mehr Menschen erhalten passgenaue Unterstützung.
Folgende Quellen wurden u. a. berücksichtigt:
Pflegegrad 5 wird Menschen zugesprochen, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben. Dieser Pflegegrad betrifft Personen, die in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens umfassende Hilfe benötigen.
Die Feststellung erfolgt durch eine Begutachtung (MD/MEDICPROOF). 90–100 Punkte führen zur Einstufung in Pflegegrad 5. Bewertet werden Mobilität, Kognition/Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, krankheits-/therapiebedingte Anforderungen sowie Alltagsgestaltung/soziale Kontakte.
Wesentliche Leistungen (2025): Pflegegeld 990 €/Monat, Pflegesachleistungen 2.299 €/Monat, Tages-/Nachtpflege 2.085 €/Monat, Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr, Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr (ab 01.07.2025 gemeinsames Budget bis 3.539 €), vollstationär 2.096 €/Monat, Wohnraumanpassung 4.180 €, Pflegehilfsmittel 42 €/Monat, Wohngruppenzuschuss 224 €/Monat.
Formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Danach erfolgt die Begutachtung. Bei Ablehnung lohnt sich ein begründeter Widerspruch innerhalb eines Monats.
Bis zu 1.854 € pro Jahr (max. 8 Wochen). Seit 01.07.2025 kann zusammen mit der Verhinderungspflege ein gemeinsames Budget bis 3.539 € flexibel genutzt werden.
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen; Pflegesachleistungen rechnet der Dienst mit der Kasse ab.
Ja. In der Regel 50 % des Pflegegelds (PG 5: 495 €/Monat) – bei Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr.
Neben den Standardleistungen: Pflegeberatung, Pflegekurse, Hilfsmittelversorgung, Wohnraumanpassung, Entlastungsangebote und ggf. Hilfe zur Pflege (Sozialamt) bei nicht tragbaren Eigenanteilen.
Versand & Zahlung
Es gelten folgende Bedingungen:
VERSANDBEDINGUNGEN
Die Lieferung erfolgt im Inland (Deutschland) und Ausland (Österreich, Schweiz).
VERSANDKOSTEN (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer)
Lieferungen im Inland (Deutschland): Wir berechnen die Versandkosten pauschal mit 4,95 € pro Bestellung. Ab einem Bestellwert...
Mehr lesen