
Pflegegrad 1: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung
, Von Hendrik Klöters, 7 min Lesezeit
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, Von Hendrik Klöters, 7 min Lesezeit
Sie haben einen pflegebedürftigen Angehörigen oder sind selbst pflegebedürftig, kommen aber bis auf ein paar Einschränkungen gut allein zurecht? Dann ist der Pflegegrad 1 sehr wahrscheinlich für Sie zutreffend.
Wir möchten Sie im nachfolgenden Artikel mit Informationen zur Beantragung – sofern noch nicht geschehen – sowie den monatlichen und jährlichen Leistungen der Pflegeversicherung und weiteren wichtigen Dingen rund um den Pflegegrad 1 versorgen.
Ein Pflegegrad 1 kommt in Betracht, wenn eine Person aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung zwar Unterstützung benötigt, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aber noch gering sind.
Die Leistungen der Pflegekasse im Pflegegrad 1 fallen schlanker aus als in den höheren Graden und umfassen vor allem Entlastungsleistungen, Zuschüsse und Hilfsmittel.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen den Alltag merklich erschweren. Im Pflegegrad 1 handelt es sich um geringe Beeinträchtigungen, die im Begutachtungsverfahren festgestellt werden.
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Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Falls unklar ist, wer zuständig ist, hilft die gesetzliche Krankenkasse weiter, da sie mit den Pflegekassen verbunden ist.
Bei Privatversicherten ist eine private Pflegepflichtversicherung zuständig.
Der Ablauf ist für alle Pflegegrade gleich: Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bzw. Medicproof bei Privatversicherten) mit der Begutachtung. Auf Basis der Punktewertung erfolgt dann die Einstufung.
Kontakt per Telefon ist möglich, schriftlich (Brief/E-Mail) ist jedoch sinnvoll, damit der Antragseingang nachweisbar ist.
Nach der Meldung erhalten Sie das Antragsformular. Füllen Sie es sorgfältig aus; Beratungsstellen und Pflegestützpunkte helfen gern – auch bei Verlängerungen oder Höherstufungen.
Selbstversorgungskompetenz
Kann die eigene Versorgung (Körperpflege, An-/Ausziehen etc.) weitgehend selbst erfolgen?
Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Teilnahme an Gesprächen, Orientierung, eigenständige Entscheidungen.
Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte
Strukturierter Tagesablauf, Teilhabe am sozialen Leben.
Mobilität
Eigenständige Fortbewegung bzw. Lagewechsel möglich?
Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
z. B. ängstliche/aggressive Episoden – Häufigkeit und Einfluss auf den Alltag.
Krankheits-/Therapiebewältigung
Bedarf bei Medikation, Hilfsmitteln, Therapien (z. B. Dialyse).
Bei Pflegegrad 1 liegt der Fokus auf Entlastung und Zuschüssen. Geldleistungen wie Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen gibt es nicht.
Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld für Angehörigenpflege und keine Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst. Nutzen Sie hier insbesondere den Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Zuschüsse.
Eine Kostenübernahme der Pflegekasse für Tages-/Nachtpflege besteht in PG 1 nicht. Der Entlastungsbetrag (131 €) kann dafür eingesetzt werden; darüber hinausgehende Kosten sind selbst zu tragen.
Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege über die Pflegekasse besteht bei Pflegegrad 1 grundsätzlich nicht. In besonderen Konstellationen kann die Krankenkasse (GKV) vorübergehende Übergangs-/Kurzzeitpflegeleistungen tragen. Details klären Sie am besten direkt mit Ihrer Kasse.
Ein eigener Anspruch auf Verhinderungspflege besteht in PG 1 nicht. Entlastung ist hier vor allem über den Entlastungsbetrag möglich.
Die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (131 €/Monat) können u. a. für haushaltsnahe Hilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Fahrdienste oder stundenweise Betreuung eingesetzt werden.
Neben dem Entlastungsbetrag sind vor allem Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel interessant:
Für notwendige Anpassungen (z. B. Treppenlift, Rampe, Badumbau) gibt es 4.180 € je Maßnahme. Reichen Sie die geplanten Maßnahmen zur Genehmigung bei der Pflegekasse ein und starten Sie erst nach Bewilligung.
Werden mehrere Anpassungen gleichzeitig umgesetzt (Gesamtmaßnahme), wird der Zuschuss einmalig gewährt. Spätere, neue Maßnahmen können erneut bezuschusst werden.
Zusätzliche Unterstützung durch Hilfsmittel:
Hinweis: Stellt die Begutachtung einen Hilfsmittelbedarf fest, ist die Versorgung in der Regel unbürokratisch möglich.
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse – vor Ort oder digital, teils auch individuell im häuslichen Umfeld.
Regelmäßige Beratung hilft, Leistungen optimal zu nutzen und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Nutzen Sie Pflegestützpunkte und die Beratung der Pflegekassen.
In ambulant betreuten Wohngruppen sind Zuschüsse möglich: Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich sowie ein Einzugs-/Einrichtungszuschuss 2.500 € je Person (max. 10.000 € bei vier Personen). Zusätzlich können die Zuschüsse zur Wohnraumanpassung genutzt werden.
Leistungen bei stationärer Pflege
Für vollstationäre Pflege gibt es in PG 1 keine Leistungsbeträge der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag (131 €) kann jedoch für anerkannte Angebote genutzt werden.
Hilfe zur Pflege: Zuschuss vom Staat
Wenn eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) unterstützen. Die Regelungen unterscheiden sich je Bundesland; lassen Sie sich vor Ort beraten.
Seit 01.01.2017 wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Damit erhalten auch Menschen mit leichten Einschränkungen (PG 1) Zugang zu passenden Unterstützungsleistungen.
Folgende Quellen wurden bei der Erstellung dieses Inhalts berücksichtigt:
PG 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird vergeben, wenn geringe Unterstützung im Alltag erforderlich ist (z. B. An-/Ausziehen, Haushaltsunterstützung, Erinnerung an Medikamente). Die Einstufung erfolgt nach Begutachtung.
Bewertet werden u. a. Selbstversorgung, Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Alltagsgestaltung/soziale Kontakte sowie Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. In Summe liegt eine geringe Beeinträchtigung vor.
Im Kern: Entlastungsbetrag (131 €), Hilfsmittel, Hausnotruf, Pflegekurse/ Beratung, Wohnraumanpassung (4.180 € je Maßnahme), Wohngruppenzuschuss (214 €). Kein Pflegegeld/Sachleistung.
Formlos bei der Pflegekasse (Brief/E-Mail) beantragen. Danach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof. Leistungen gelten ab Antragseingang, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Ja, über anerkannte Angebote lässt sich der Entlastungsbetrag (131 €) u. a. für haushaltsnahe Hilfe einsetzen. Abrechnung meist über zugelassene Dienste/Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse einlegen – mit Begründung/Unterlagen. Bei Verschlechterung ist zudem jederzeit eine Höherstufung beantragbar.
Ohne feste Laufzeit. Die Pflegekasse kann überprüfen; bei Veränderung des Zustands kann eine Neubegutachtung (Höher-/Rückstufung) erfolgen.
Direkte Auszahlungen wie Pflegegeld gibt es in PG 1 nicht. Der Entlastungsbetrag wird in der Regel zweckgebunden über zugelassene Anbieter abgerechnet (oder per Kostenerstattung).
Pflegekurse, Beratungsbesuche, Entlastungsleistungen sowie Informations- und Koordinationsangebote der Pflegestützpunkte.
Versand & Zahlung
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