Bei Pflegegrad kostenfrei Pflegebox sichern

Pflegegrad 1: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung - Satiata Med

Pflegegrad 1: Überblick über Geld, Leistungen, Voraussetzungen und Beantragung

, Von Hendrik Klöters, 7 min Lesezeit

Inhaltsverzeichnis

Sie haben einen pflegebedürftigen Angehörigen oder sind selbst pflegebedürftig, kommen aber bis auf ein paar Einschränkungen gut allein zurecht? Dann ist der Pflegegrad 1 sehr wahrscheinlich für Sie zutreffend.

Wir möchten Sie im nachfolgenden Artikel mit Informationen zur Beantragung – sofern noch nicht geschehen – sowie den monatlichen und jährlichen Leistungen der Pflegeversicherung und weiteren wichtigen Dingen rund um den Pflegegrad 1 versorgen.

Was versteht man unter Pflegegrad 1

Pflegegrad 1

Ein Pflegegrad 1 kommt in Betracht, wenn eine Person aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung zwar Unterstützung benötigt, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aber noch gering sind.

Die Leistungen der Pflegekasse im Pflegegrad 1 fallen schlanker aus als in den höheren Graden und umfassen vor allem Entlastungs­leistungen, Zuschüsse und Hilfsmittel.

Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen den Alltag merklich erschweren. Im Pflegegrad 1 handelt es sich um geringe Beeinträchtigungen, die im Begutachtungsverfahren festgestellt werden.


Kostenfreie Pflegehilfsmittel direkt nach Hause

  • gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
  • 100% Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Lieferung jeden Monat zuverlässig & bequem nach Hause
Zur Satiata Pflegebox

Pflegegrad 1 beantragen

Pflegegrad beantragen

Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Falls unklar ist, wer zuständig ist, hilft die gesetzliche Krankenkasse weiter, da sie mit den Pflegekassen verbunden ist.

Bei Privatversicherten ist eine private Pflegepflichtversicherung zuständig.

Wie läuft der Erstantrag auf einen Pflegegrad ab?

Schritte Pflegeantrag

Der Ablauf ist für alle Pflegegrade gleich: Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bzw. Medicproof bei Privatversicherten) mit der Begutachtung. Auf Basis der Punktewertung erfolgt dann die Einstufung.

Kontakt per Telefon ist möglich, schriftlich (Brief/E-Mail) ist jedoch sinnvoll, damit der Antragseingang nachweisbar ist.

Nach der Meldung erhalten Sie das Antragsformular. Füllen Sie es sorgfältig aus; Beratungsstellen und Pflegestützpunkte helfen gern – auch bei Verlängerungen oder Höherstufungen.

Kriterien für die Pflegebegutachtung

Selbstversorgungskompetenz
Kann die eigene Versorgung (Körperpflege, An-/Ausziehen etc.) weitgehend selbst erfolgen?

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Teilnahme an Gesprächen, Orientierung, eigenständige Entscheidungen.

Gestaltung des Alltags & soziale Kontakte
Strukturierter Tagesablauf, Teilhabe am sozialen Leben.

Mobilität
Eigenständige Fortbewegung bzw. Lagewechsel möglich?

Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
z. B. ängstliche/aggressive Episoden – Häufigkeit und Einfluss auf den Alltag.

Krankheits-/Therapiebewältigung
Bedarf bei Medikation, Hilfsmitteln, Therapien (z. B. Dialyse).

Pflegekriterien und Gewichtung

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 liegt der Fokus auf Entlastung und Zuschüssen. Geldleistungen wie Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen gibt es nicht.

Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 1

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich
  • Wohnraumanpassung: 4.180 € je Maßnahme
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € monatlich

Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Im Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld für Angehörigenpflege und keine Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst. Nutzen Sie hier insbesondere den Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Zuschüsse.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 1

Eine Kostenübernahme der Pflegekasse für Tages-/Nachtpflege besteht in PG 1 nicht. Der Entlastungsbetrag (131 €) kann dafür eingesetzt werden; darüber hinausgehende Kosten sind selbst zu tragen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1

Kurzzeitpflege

Ein Anspruch auf Kurzzeitpflege über die Pflegekasse besteht bei Pflegegrad 1 grundsätzlich nicht. In besonderen Konstellationen kann die Krankenkasse (GKV) vorübergehende Übergangs-/Kurzzeitpflegeleistungen tragen. Details klären Sie am besten direkt mit Ihrer Kasse.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1

Ein eigener Anspruch auf Verhinderungspflege besteht in PG 1 nicht. Entlastung ist hier vor allem über den Entlastungsbetrag möglich.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen (131 €/Monat) können u. a. für haushaltsnahe Hilfe, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Fahrdienste oder stundenweise Betreuung eingesetzt werden.

Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegegrad 1

Neben dem Entlastungsbetrag sind vor allem Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel interessant:

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 1

Für notwendige Anpassungen (z. B. Treppenlift, Rampe, Badumbau) gibt es 4.180 € je Maßnahme. Reichen Sie die geplanten Maßnahmen zur Genehmigung bei der Pflegekasse ein und starten Sie erst nach Bewilligung.

Werden mehrere Anpassungen gleichzeitig umgesetzt (Gesamtmaßnahme), wird der Zuschuss einmalig gewährt. Spätere, neue Maßnahmen können erneut bezuschusst werden.

Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1

Zusätzliche Unterstützung durch Hilfsmittel:

Hinweis: Stellt die Begutachtung einen Hilfsmittelbedarf fest, ist die Versorgung in der Regel unbürokratisch möglich.

Pflegekurse für Angehörige bei Pflegegrad 1

Pflegekurse für Angehörige

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse – vor Ort oder digital, teils auch individuell im häuslichen Umfeld.

Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche

icon

Regelmäßige Beratung hilft, Leistungen optimal zu nutzen und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Nutzen Sie Pflegestützpunkte und die Beratung der Pflegekassen.

Förderung von Wohngruppen bei Pflegegrad 1

In ambulant betreuten Wohngruppen sind Zuschüsse möglich: Wohngruppenzuschuss 214 € monatlich sowie ein Einzugs-/Einrichtungszuschuss 2.500 € je Person (max. 10.000 € bei vier Personen). Zusätzlich können die Zuschüsse zur Wohnraumanpassung genutzt werden.

Leistungen bei stationärer Pflege

Für vollstationäre Pflege gibt es in PG 1 keine Leistungsbeträge der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag (131 €) kann jedoch für anerkannte Angebote genutzt werden.

Hilfe zur Pflege: Zuschuss vom Staat

Wenn eigenes Einkommen/Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt (Hilfe zur Pflege) unterstützen. Die Regelungen unterscheiden sich je Bundesland; lassen Sie sich vor Ort beraten.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Änderungen seit 2017

Seit 01.01.2017 wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt. Damit erhalten auch Menschen mit leichten Einschränkungen (PG 1) Zugang zu passenden Unterstützungsleistungen.

Quellenangaben

Folgende Quellen wurden bei der Erstellung dieses Inhalts berücksichtigt:

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html
  • Medizinischer Dienst (MD): https://www.medizinischerdienst.de/
  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft: https://www.deutsche-alzheimer.de/
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): https://www.bmfsfj.de/
  • Deutsches Ärzteblatt (Hintergrund): https://www.aerzteblatt.de/archiv/225005/

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 1

IconWas ist der Pflegegrad 1 und wann wird er verordnet?

PG 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird vergeben, wenn geringe Unterstützung im Alltag erforderlich ist (z. B. An-/Ausziehen, Haushaltsunterstützung, Erinnerung an Medikamente). Die Einstufung erfolgt nach Begutachtung.

IconWelche Kriterien gelten für die Einstufung in den Pflegegrad 1?

Bewertet werden u. a. Selbstversorgung, Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Alltagsgestaltung/soziale Kontakte sowie Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen. In Summe liegt eine geringe Beeinträchtigung vor.

IconWelche Leistungen bekommt man bei Pflegegrad 1?

Im Kern: Entlastungsbetrag (131 €), Hilfsmittel, Hausnotruf, Pflegekurse/ Beratung, Wohnraumanpassung (4.180 € je Maßnahme), Wohngruppenzuschuss (214 €). Kein Pflegegeld/Sachleistung.

IconWie wird der Pflegegrad 1 beantragt?

Formlos bei der Pflegekasse (Brief/E-Mail) beantragen. Danach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof. Leistungen gelten ab Antragseingang, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

IconKann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe beschäftigen?

Ja, über anerkannte Angebote lässt sich der Entlastungsbetrag (131 €) u. a. für haushaltsnahe Hilfe einsetzen. Abrechnung meist über zugelassene Dienste/Angebote zur Unterstützung im Alltag.

IconWie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 1 ein?

Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich bei der Pflegekasse einlegen – mit Begründung/Unterlagen. Bei Verschlechterung ist zudem jederzeit eine Höherstufung beantragbar.

IconWie lange gilt der Pflegegrad 1?

Ohne feste Laufzeit. Die Pflegekasse kann überprüfen; bei Veränderung des Zustands kann eine Neubegutachtung (Höher-/Rückstufung) erfolgen.

IconWer bekommt das Geld bei Pflegegrad 1 überwiesen?

Direkte Auszahlungen wie Pflegegeld gibt es in PG 1 nicht. Der Entlastungsbetrag wird in der Regel zweckgebunden über zugelassene Anbieter abgerechnet (oder per Kostenerstattung).

IconWelche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Pflegekurse, Beratungsbesuche, Entlastungsleistungen sowie Informations- und Koordinationsangebote der Pflegestützpunkte.


  • Gratis-Versand ab €79
  • in 1-3 Werktagen an Ihre Haustür
  • Jetzt kaufen und später bezahlen mit Klarna

Versand & Zahlung

Es gelten folgende Bedingungen:
VERSANDBEDINGUNGEN
Die Lieferung erfolgt im Inland (Deutschland) und Ausland (Österreich, Schweiz).
VERSANDKOSTEN (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer)
Lieferungen im Inland (Deutschland): Wir berechnen die Versandkosten pauschal mit 4,95 € pro Bestellung. Ab einem Bestellwert... Mehr lesen

Anmeldung

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Sie haben noch kein Konto?
Konto erstellen